FAQ
Häufig gestellte Fragen
Nach welchen Normen muss geprüft werden und was ist ein ortsveränderlicher Verbraucher? Hier finden Sie Antworten auf Fragen zu unserem Unternehmen und unseren angebotenen Prüfungen.
Allgemeine Fragen
Bei Interesse an einer der angebotenen Leistungen kontaktieren Sie uns über das Kontaktformular, den Rückrufservice oder buchen direkt auf der Kontaktseite im Kalender einen unverbindlichen Ersttermin bei Ihnen vor Ort. An diesem besprechen wir mit Ihnen alle Einzelheiten, die termin- und sachgerechte Durchführung, sowie die anfallenden Kosten. So können wir Ihnen im Anschluss ein verbindliches Angebot erstellen.
Nach dessen Annahme führen wir den Auftrag gemäß unserer Absprache aus. Dabei versehen wir jeden Prüfling mit einem Prüfetikett mit Barcode, Nummer und dem nächsten Prüftermin. Anschließend erhalten Sie von uns einen USB-Stick mit sämtlichen Prüfprotokollen, sowie einer Aufstellung Ihrer durchgefallenen Betriebsmittel oder Anlagen als Abschluss, alternativ können Sie sich diese auch im Kundenbereich unserer Homepage direkt herunterladen. Hierfür stellen wir Ihnen einen Login-Account zur Verfügung.
Bei Interesse an einer der angebotenen Leistungen kontaktieren Sie uns über das Kontaktformular, den Rückrufservice oder buchen direkt auf der Kontaktseite im Kalender einen unverbindlichen Ersttermin bei Ihnen vor Ort. An diesem besprechen wir mit Ihnen alle Einzelheiten, die termin- und sachgerechte Durchführung, sowie die anfallenden Kosten. So können wir Ihnen im Anschluss ein verbindliches Angebot erstellen.
Nach dessen Annahme führen wir den Auftrag gemäß unserer Absprache aus. Dabei versehen wir jeden Prüfling mit einem Prüfetikett mit Barcode, Nummer und dem nächsten Prüftermin. Anschließend erhalten Sie von uns einen USB-Stick mit sämtlichen Prüfprotokollen, sowie einer Aufstellung Ihrer durchgefallenen Betriebsmittel oder Anlagen als Abschluss, alternativ können Sie sich diese auch im Kundenbereich unserer Homepage direkt herunterladen. Hierfür stellen wir Ihnen einen Login-Account zur Verfügung.
Prüfen darf grundsätzlich nur die befähigte Person. Die Anforderungen an diese sind je nach Prüfung unterschiedlich und daher bei jedem Fragenblock zu den einzelnen Leistungsangeboten separat aufgeführt.
Durch zielgerichtete Absprachen mit unseren Kunden versuchen wir, eine Störung des Betriebsablaufs möglichst zu vermeiden oder auf ein Mindestmaß zu reduzieren. Für kritische Maschinen und Anlagen, welche unter normalen Betriebsbedingungen nicht abgeschaltet werden können oder sollen, bieten wir optional die Prüfungen in der Nacht, an Wochenenden oder auch an Feiertagen an.
Sollte ein Prüfling durchfallen, wird eine entsprechende Kennzeichnung angebracht, die durchgefallene Prüfung im Prüfprotokoll vermerkt und das weitere Vorgehen mit Ihnen besprochen. Ob ein weiterer Betrieb möglich ist, hängt dann von verschiedenen Faktoren ab.
Wir bieten ausschließlich die Prüfungen an und keine Reparaturen. Somit kann es nicht zu möglichen Interessenskonflikten kommen, weil wir an durchgefallenen Prüflingen nicht extra verdienen. Daher beraten wir auch nicht hinsichtlich der Auswahl eines Anbieters für die Reparatur. Provisionszahlungen von diesen sind somit ebenfalls ausgeschlossen.
Maschinen
Elektrische Maschinen sind elektrische, ortsfeste Betriebsmittel. Hierzu zählen grundsätzlich alle, welche mit Drehstrom betrieben werden oder (auch) fest angeschlossen sind.
Elektrische Maschinen sind elektrische, ortsfeste Betriebsmittel. Hierzu zählen grundsätzlich alle, welche mit Drehstrom betrieben werden oder (auch) fest angeschlossen sind.
In den TRBS 1203 sind die Anforderungen an die befähigte Person definiert. Hierzu zählen die Berufsausbildung, die Berufserfahrung sowie die zeitnahe berufliche Tätigkeit. In unserem Unternehmen prüfen ausschließlich Elektrofachkräfte mit mehrjähriger Erfahrung im Bereich der normgerechten Elektroprüfungen.
Die DGUV gibt als Richtwert unter normalen Betriebsbedingungen 4 Jahre vor. Die Prüffristen hängen jedoch grundsätzlich von der Gefährdungsbeurteilung ab und können somit im Einzelfall auch kürzer sein.
Die Prüfung Ihrer Maschine(n) erfolgt durch Besichtigen, Erproben, Messen:
Besichtigen:
- Überprüfung der Dokumentation (z. B. korrekte Auswahl der Betriebsmittel, Vollständigkeit…)
- Sichtprüfung der Maschine auf Beschädigungen oder Anzeichen von Überlastungen
Erproben:
- Funktionsprüfung aller schutzrelevanten Funktionen, z. B. Notaus oder RCDs
Messen:
- Durchgängigkeit des Schutzleiters, Schleifenimpedanz
- Isolationswiderstandsmessung
- Spannung und Drehfeld
- Restspannungen / Spannungsabfall nach Abschaltung
- ggf. Auslösezeit und -strom vorhandener RCDs
- DIN EN 60204 (DIN VDE 0113): „Sicherheit von Maschinen – Elektrische Ausrüstung von Maschinen“
- ggf. DIN VDE 0100-600: „Errichten von Niederspannungsanlagen – Prüfungen“
- DIN VDE 0105-100: „Betrieb von elektrischen Anlagen – Allgemeine Festlegungen“
Wir wollen Ihren Betriebsablauf so wenig als möglich beeinflussen. Daher bieten wir unsere Prüfungen optional auch nachts, an Wochenenden oder an den Feiertagen an. Sollten Ihre Maschinen im 24/7-Betrieb laufen oder aus anderen Gründen eine Abschaltung nicht möglich sein, können wir mit Ersatzmessmethoden trotzdem für eine normgerechte Prüfung sorgen. Gerne beraten wir Sie hierzu.
Ortsfeste elektrische Anlagen
Bei ortsfesten elektrischen Anlagen handelt es sich sowohl um fest angeschlossene Wechselstromverbraucher, z. B. fest installierte Durchlauferhitzer oder Spülmaschinen, als auch um Elektroinstallationen, wie z. B. elektrische Verteilungen.
Bei ortsfesten elektrischen Anlagen handelt es sich sowohl um fest angeschlossene Wechselstromverbraucher, z. B. fest installierte Durchlauferhitzer oder Spülmaschinen, als auch um Elektroinstallationen, wie z. B. elektrische Verteilungen.
Prüfen darf auch hier nur die befähigte Person. Dies kann eine Elektrofachkraft oder eine elektrisch unterwiesene Person unter Aufsicht einer Elektrofachkraft sein. Bei Schröter Prüfservice übernehmen die Aufgaben ausschließlich Elektrofachkräfte mit angemessener Berufserfahrung im Bereich der normgerechten Elektroprüfungen.
Die DGUV gibt als Richtwert unter normalen Betriebsbedingungen 4 Jahre vor. Die Prüffristen hängen jedoch grundsätzlich von der Gefährdungsbeurteilung ab und können somit im Einzelfall auch kürzer sein.
Die Prüfung Ihrer elektrischen Anlage erfolgt durch Besichtigen, Erproben, Messen.
Besichtigen:
- Überprüfung der Dokumentation (z. B. korrekte Auswahl der Betriebsmittel, Vollständigkeit…)
- Sichtprüfung der Anlage auf Beschädigungen oder Anzeichen von Überlastungen
Erproben:
- Funktionsprüfung alles schutzrelevanten Funktionen, z. B. RCDs
Messen:
- Niederohmig- und Durchgängigkeit des Schutzleiters
- Auslösezeit und -strom vorhandener RCDs
- Isolationswiderstandsmessung
- Spannung und Drehfeld
- Spannungsfall
- Bei Elektroinstallationen: Schleifenimpedanz an Steckdosen und Niederohmigkeit des Schutzleiters an Lampen und Leuchten
- DIN VDE 0105-100: „Betrieb von elektrischen Anlagen – Allgemeine Festlegungen“
Ortsveränderliche Verbraucher / Geräteprüfung
Gebrauchsfertige, elektrische Geräte, die während des Betriebes bewegt werden oder welche leicht von einem Platz zum anderen gebracht werden können und gleichzeitig mit dem Versorgungsstromkreis verbunden sind, werden als ortsveränderliche Verbraucher bezeichnet.
Gebrauchsfertige, elektrische Geräte, die während des Betriebes bewegt werden oder welche leicht von einem Platz zum anderen gebracht werden können und gleichzeitig mit dem Versorgungsstromkreis verbunden sind, werden als ortsveränderliche Verbraucher bezeichnet.
Prüfen darf auch hier nur die befähigte Person. Dies kann eine Elektrofachkraft oder eine elektrisch unterwiesene Person unter Aufsicht einer Elektrofachkraft sein. Bei Schröter Prüfservice übernehmen die Aufgaben ausschließlich Elektrofachkräfte mit angemessener Berufserfahrung im Bereich der normgerechten Elektroprüfungen.
Die DGUV gibt als Richtwert unter normalen Betriebsbedingungen 6 Monate vor, im Bereich der Verwaltung 1 Jahr. Bei niedrigen Durchfallquoten kann diese Prüffrist auf 1 Jahr bzw. 2 Jahre im Verwaltungsbereich verlängert werden.
Die Prüfung Ihrer Geräte erfolgt durch Besichtigen, Erproben, Messen.
Besichtigen:
- Sichtprüfung auf äußerlich erkennbare Mängel und Eignung für den Einsatzbereich
Erproben:
- Funktionsprüfung des Geräts und der zugehörigen Sicherheitseinrichtungen
Messen (abhängig vom Gerät):
- Schutzleiterwiderstand
- Isolationswiderstand
- Schutzleiterstrom
- Berührstrom
- Spannung
- DIN EN 50678 DIN VDE 0701: „Allgemeines Verfahren zur Überprüfung der Wirksamkeit der Schutzmaßnahmen von Elektrogeräten nach der Reparatur“
- DIN EN 50699 DIN VDE 0702: „Wiederholungsprüfung für elektrische Geräte“
Serverschränke / Rechenzentren
Grundsätzlich ist dies durch normgerechte Ersatzmessungen möglich. Gerne beraten wir Sie dazu.
Grundsätzlich ist dies durch normgerechte Ersatzmessungen möglich. Gerne beraten wir Sie dazu.
Prüfen darf auch hier nur die befähigte Person. Dies kann eine Elektrofachkraft oder eine elektrisch unterwiesene Person unter Aufsicht einer Elektrofachkraft sein. Bei Schröter Prüfservice übernehmen die Aufgaben ausschließlich Elektrofachkräfte mit angemessener Berufserfahrung im Bereich der normgerechten Elektroprüfungen.
Die DGUV gibt als Richtwert unter normalen Betriebsbedingungen 4 Jahre vor.
Die Prüfung Ihrer EDV-Anlagen erfolgt durch Besichtigen, Erproben, Messen.
Besichtigen:
- Sichtprüfung auf äußerlich erkennbare Mängel
Erproben:
- Funktionsprüfung der zugehörigen Sicherheitseinrichtungen
Messen (mindestens):
- Schutzleiterwiderstand
- Isolationswiderstand
- Spannung
- DIN VDE 0105-100: „Betrieb von elektrischen Anlagen – Allgemeine Festlegungen“
- ggf. DIN VDE 0100-600: „Errichten von Niederspannungsanlagen – Prüfungen“
Ladesäulen / E-mobility
Prüfen darf auch hier nur die befähigte Person. Dies kann eine Elektrofachkraft oder eine elektrisch unterwiesene Person unter Aufsicht einer Elektrofachkraft sein. Bei Schröter Prüfservice übernehmen die Aufgaben ausschließlich Elektrofachkräfte mit angemessener Berufserfahrung im Bereich der normgerechten Elektroprüfungen.
Prüfen darf auch hier nur die befähigte Person. Dies kann eine Elektrofachkraft oder eine elektrisch unterwiesene Person unter Aufsicht einer Elektrofachkraft sein. Bei Schröter Prüfservice übernehmen die Aufgaben ausschließlich Elektrofachkräfte mit angemessener Berufserfahrung im Bereich der normgerechten Elektroprüfungen.
Die DGUV gibt als Richtwert unter normalen Betriebsbedingungen eine jährliche Prüfung vor. Entscheidend ist neben den Herstellerhinweisen auch die Gefährdungsbeurteilung, welche zu einer abweichender Prüffrist führen kann.
Die Prüfung erfolgt auch bei Ladesäulen und Wallboxen durch Besichtigen, Erproben und Messen:
Besichtigen:
- Sichtprüfung auf Beschädigungen und Mängel
Erproben:
- Funktionsprüfung der Sicherheitseinrichtungen
- Durchführung von Testläufen, welche die verschiedenen Zustände der Ladesäule oder Wallbox simulieren
Messen, u.a.:
- Ableitstrom
- Isolationswiderstand
- Schleifenimpedanz
- Auslösezeit und -strom des FI-Schutzschalters
- DIN VDE 0100: „Errichten von Niederspannungsanlagen“
- DIN VDE 0105: „Betrieb von elektrischen Anlagen“
- DIN VDE 0122: „Konduktive Ladesysteme für Elektrofahrzeuge“
Private Wallboxen und Ladesäulen, welche nicht öffentlich zugänglich sind, unterliegen keiner Prüfpflicht. Aufgrund der hohen Ladeströme ist eine regelmäßige Überprüfung zur Gewährleistung der Sicherheit trotzdem zu empfehlen.
Leitern und Tritte
Nach den Richtlinien der DGUV und TRBS die zur Prüfung befähigte Person. Anforderungen an diese sind u. a. Aus- oder Weiterbildung, sowie Erfahrung im Bereich der Prüfung von Leitern und Tritten. Bei Schröter Prüfservice wird hierfür ausschließlich Fachpersonal mit mehrjähriger Prüferfahrung eingesetzt.
Nach den Richtlinien der DGUV und TRBS die zur Prüfung befähigte Person. Anforderungen an diese sind u. a. Aus- oder Weiterbildung, sowie Erfahrung im Bereich der Prüfung von Leitern und Tritten. Bei Schröter Prüfservice wird hierfür ausschließlich Fachpersonal mit mehrjähriger Prüferfahrung eingesetzt.
Nach DGUV-Vorschriften erfolgt eine Sicht-, sowie Funktionsprüfung, welche u. a. folgende Punkte umfassen:
- Verschleiß, Verformung und Zerstörung von Bauteilen
- fehlende Bauteile
- ordnungsgemäße Funktion aller Bauteile
- Vorhandensein und Lesbarkeit von Sicherheitshinweisen
Optional besteht auch die Möglichkeit einer umfassenden Leiterprüfung nach DIN EN 131: „Leitern“. Diese umfasst je nach Leiterart u. a.:
- Festigkeitsprüfung
- Torsionsprüfung
- Dauerhaltbarkeitsprüfung
- Rutschhemmungsprüfung
- Verdrehungsprüfung
- Zugprüfung der Leiterfüße
- Durchbiegeprüfung der Holme
Auch besteht die Möglichkeit einer umfassenden Trittprüfung nach DIN EN 14183: „Tritte“. Diese umfasst u. a.:
- Prüfung der Sitzfläche
- Ermittlung der Reibungszahl
- Senkrechte Belastung der Sprossen, Stufen und Plattformen
- Die DGUV gibt als Richtwert eine jährliche Prüfung vor. Durch besondere Einsatzbedingungen und der daraus abgeleiteten Gefährdungsbeurteilung können diese auch kürzer sein.
Regalsysteme aus Stahl
Die DGUV gibt vor, dass Regalsystemprüfungen von Personen durchgeführt werden dürfen, welche durch Ausbildung oder Berufserfahrung dazu befähigt sind.
Die DGUV gibt vor, dass Regalsystemprüfungen von Personen durchgeführt werden dürfen, welche durch Ausbildung oder Berufserfahrung dazu befähigt sind.
Die DIN EN 15635 schreibt eine Experteninspektion jährlich vor, wobei hierbei mindestens 20% der Anlage rollierend überprüft werden müssen, sodass eine Gesamtinspektion alle 5 Jahre gewährleistet ist.
Die Inspektion umfasst u. a.:
- Anzeichen für Überlastungen
- Kontrolle der Trägersicherungen
- Lotgerechte Aufstellung der Stützen
- Feststellen von Beschädigungen
- Korrekter Aufbau laut Montageplan
- Überprüfung auf Einhaltung der Grenzwerte bei bleibenden Verformungen nach einer Beschädigung
Maßgebend für die Prüfung von Regalsystemen ist die Norm DIN EN 15635 „Ortsfeste Regalsysteme aus Stahl“.
Gefährdungsbeurteilungen
Grundsätzlich ist der Arbeitgeber verpflichtet eine Gefährdungsbeurteilung zu erstellen, jedoch kann er nach §13 Abs. 2 ArbSchG eine zuverlässige und fachkundige Person damit beauftragen. Dies kann er zum Beispiel durch eine Beauftragung einer Fachkraft aus unserem Hause bewerkstelligen.
Grundsätzlich ist der Arbeitgeber verpflichtet eine Gefährdungsbeurteilung zu erstellen, jedoch kann er nach §13 Abs. 2 ArbSchG eine zuverlässige und fachkundige Person damit beauftragen. Dies kann er zum Beispiel durch eine Beauftragung einer Fachkraft aus unserem Hause bewerkstelligen.
Prüfservice Schröter folgt bei der Erstellung einer Gefährdungsbeurteilung den Empfehlungen der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin. So ergeben sich folgende Prozesschritte:
- Vorbereiten
- Gefährdungen ermitteln
- Gefährdungen beurteilen
- Maßnahmen festlegen
- Maßnahmen umsetzen
- Wirksamkeit der Maßnahmen überprüfen
- Ergebnisse dokumentieren
Dabei werden folgende Gefährdungsfaktoren berücksichtigt:
- Elektrische Gefährdungen
- Mechanische Gefährdungen
- Gefahrstoffe
- Biologische Arbeitsstoffe
- Thermische Gefährdungen
- Gefährdungen durch physikalische Einwirkungen
- Klima
- Gefährdungen durch physische Belastungen
- Psychische Faktoren
- Arbeitszeitgestaltung
Eine Gefährdungsbeurteilung muss nicht immer neu erstellt werden, jedoch besagt die BetrSichV, dass diese regelmäßig zu überprüfen und ggf. zu aktualisieren sind. Umgehende Aktualisierungen müssen vorgenommen werden, wenn z. B. sicherheitsrelevante Veränderungen der Arbeitsbedingungen vorgenommen werden. Die Erstellung, sowie die Überprüfung sind stets dokumentationspflichtig.
Gesetzlich verankert ist die Verpflichtung zur Gefährdungsbeurteilung im §5 ArbSchG und in der BetrSichV §3. Die DGUV-1 konkretisiert diese Forderung.